Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Hauptsacheverfahren

Karsten Herre zum "Hauptsacheverfahren"

Das Hauptsacheverfahren ist der Prozess als solcher. Sollte eine Beweisaufnahme notwendig sein, wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt. Seine Pflichten und Aufgaben unterscheiden sich nicht von denen im Selbständigen Beweisverfahren.

Oberste Pflicht eines Sachverständigen ist die Unparteilichkeit. Bestehen persönliche Verbindungen zu einer Seite oder war er in der Sache vorher bereits als Privatgutachter tätig, so muss der Sachverständige dies offenbaren. Das Gericht entscheidet dann über eine eventuelle Befangenheit.

Weiterhin muss der Sachverständige prüfen, ob die gestellten Aufgaben in sein Fachgebiet fallen. Sollte dies nicht so sein, kann das Gericht einen anderen Sachverständigen beauftragen. Sollten nur Teilbereiche nicht in sein Fachgebiet fallen, kann der Sachverständige mit Zustimmung des Gerichts einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen. Es ist aber auch möglich, dass das Gericht für diesen Teilbereich einen anderen Sachverständigen direkt beauftragt.

Der Sachverständige muss den Auftrag selbst erfüllen, darf aber für Nebentätigkeiten (Messen, Fotografieren, Materialprüfungen) Hilfskräfte hinzuziehen.

Ein Gutachten ist gewissenhaft und sorgfältig zu erstellen. Dabei soll es für Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar sein. Außerdem hat der Sachverständige zu allen Sachverhalten, die ihm im Laufe eines Verfahrens zur Kenntnis gelangen, Schweigepflicht.