Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Privatgutachten

Karsten Herre erklärt: "Das Privatgutachten"

Kein Gutachten kann Ihnen garantieren, dass ein Streitfall so ausgeht, wie Sie es hoffen. Aber um erste Klarheit zu bekommen, bestimmte Sachverhalte festzustellen oder Zustände zu analysieren, kann ein Privatgutachten hilfreich sein. Eventuell kann so ein Streitgegner zum Einlenken bewegt werden. Ein solches Privatgutachten wird von einer Privatperson beauftragt. Da es nur von einer Person beauftragt wurde, ist es ein Parteigutachten. Der Sachverständige wird das Gutachten trotzdem nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch erstellen, da er zur Neutralität verpflichtet ist.

Es ist ratsam, dem Sachverständigen eine klare Aufgabenstellung zu geben und eindeutige Fragen zu formulieren. Fragen wie „Ist der Wechselrichter passend zum Generator dimensioniert“ oder „Ist das Montagegestell entsprechend den statischen Erfordernissen ausgelegt“ über Fehlerermittlung „Welche Ursachen hat der Minderertrag“ bis hin zur Empfehlung der Beseitigung etwaiger Mängel sind denkbar. Die Vergütung kann frei vereinbart werden, richtet sich in der Regel aber nach den Vergütungssätzen wie sie im JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) vorgesehen sind. Am besten besprechen Sie vorher mit dem Sachverständigen die Aufgabenstellung und lassen sich anschließend ein Angebot erstellen.

Vor Gericht ist ein Privatgutachten kein Beweismittel. Es wird als „qualifizierter Parteivortrag“ gewertet. Meist wird das Gericht ein weiteres Gutachten bei einem anderen Sachverständigen beauftragen, da der Sachverständige, der das vorgelegte Gutachten erstellt hat, befangen ist. Außer es einigen sich beide Parteien auf die Verwendung des Gutachtens.