Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik (PV), Photovoltaische Anlagentechnik

Recht bekommen

Vor Gericht und auf hoher See… — im Streitfall bestens gewappnet

Gutachten spielen vor Gericht eine Rolle. Nicht in jedem Fall, doch immer wieder ausschlaggebend.

Die Form des Gutachtens kann ausschlaggebend sein — Gutachten ist nicht Gutachen!

Jede der vier Formen, die im Volksmund als Gutachten bezeichnet werden, hat ihre Besonderheiten. Sei es im Aufwand, in der Form oder im Zweck.

  • Privatgutachten: Im Privatauftrag erstelltes Gutachten, z. B. als Abnahmegutachten. Mehr dazu lesen Sie hier
  • Schiedsgutachten: Auch das Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, jedoch im Auftrag beider Parteien. Diese Form des Gutachtens hat Bindewirkung. Und so funktioniert es
  • Selbständiges Beweisverfahren: Der Sachverständige wird vom Gericht beauftragt. Was das selbständige Beweisverfahren bringt und wie es funktioniert lesen Sie hier
  • Hauptsacheverfahren: Dies ist der Prozess als solcher. So funktioniert das Hauptsacheverfahren

So können bereits durch die richtige Wahl der Gutachtenform Weichen gestellt werden.

Auf den Inhalt kommt es an

Wie kann man ein schlechtes von einem guten Gutachten unterscheiden? Wie einen schlechten Gutachter von einem guten? Vermutlich liegt die Antwort im Blickwinkel des Betrachters.

Dennoch: In den letzten Jahren hat sich in “Photovoltaik” viel getan und entwickelt. Da erscheint es sinnvoll, wenn ein Gutachter diese Entwicklungen kennt. Dabei geht es um technologische Entwicklungen und um gesetzliche Rahmenbedingungen.

Als “Zeitzeuge”, habe ich Vieles selbst erlebt und  kann dieses Wissen in die Wagschale werfen. Dazu kommt, dass ich dabei auf viele Jahre Markterfahrung und ‑überblick zurückgreifen kann.

Wer weiß denn schon — quasi auswendig — welche Anbieter und technologischen Verfahren vor 10 Jahren marktbeherrschend waren und welche Regeln die Branche beeinflusst haben.

Hier können Sie gerne darauf zurückgreifen, auf mich und dieses Wissen.

Weil Sie die Photovoltaikanlage sowieso abnehmen müssen — So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe

Am Ende des Bauvorhabens ist sie fertig und kann in Betrieb genommen werden: Ihre Photovoltaikanlage.

Doch Vorsicht: Bitte vernachlässigen Sie bei all der Freude nicht die Abnahme der Anlage. Bei der Abnahme können Sie u. U. Ihre zukünftigen Rechte, bzw. deren Durchsetzung, massiv (evtl. negativ) beeinflussen.

Als Profi fällt es mir leicht zu erkennen, ob die bestellten und beauftragten Materialien und Leistungen tatsächlich normgerecht und wie beauftragt erbracht wurden.

Die richtige Dokumentation liefert beiden Parteien, dem Auftraggeber und dem ausführenden Fachbetrieb, Transparenz. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass gerade Fachbetriebe mit hohem Qualitätsanspruch an sich selbst, eine solche Vorgehensweise schätzen. Denn: “Das spricht sich herum.”, wie man so schön sagt.